Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen, die über die Plattform vetrimo.com

 

zwischen

der Vetrimo GmbH, Bahnhofstraße 2, 91522 Ansbach, +49 (981) 21554990, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach unter HRB/A 7885, vertreten durch Christian Kling-Jagodzinska, USt-Identifikations-Nr.: DE 354 275 214 - im Folgenden „Vetrimo“ –

und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden - im Folgenden „Kunde“ -

geschlossen werden.

 

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Vetrimo und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Vetrimo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Das Produktangebot von Vetrimo richtet sich ausschließlich an Unternehmer (iSv § 14 Abs. 1 BGB, dh natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt dies mit seiner Registrierung und im Rahmen der Bestellung im Online-Shop.

 

§ 2 Nutzung des Konfigurators

(1) Wird zur Auswahl der Produkte von Vetrimo ein Konfigurator bereitgestellt, wird dieser von Vetrimo als Hilfsmittel bereitgestellt und schlägt, basierend auf den Eingaben des Kunden, entsprechende Produkte aus seinem Sortiment vor.

(2) Die Nutzung des Konfigurators erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden, Vetrimo übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der dort erfolgten Angaben. Der Kunde ist verantwortlich dafür, die Richtigkeit der Konfiguration und die Nutzbarkeit des von ihm gemachten Vorschläge zu prüfen.

 

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Angebote von Vetrimo im Online-Shop sind unverbindlich.

(2) Vertragsschluss durch Angebot des Kunden bei gelisteten Produkten und automatisiert bepreisten Maßanfertigungen:

(a) Durch Aufgabe einer Bestellung im Online-Shop macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Im Falle von Maßanfertigungen gilt dies für Produkte, bei denen automatisiert durch Eintragung der Maße in ein Online-Formular ein Kostenvoranschlag berechnet wird. Vetrimo kann das Angebot bis zum Ablauf des 8. auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.

(b) Vetrimo wird dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von Vetrimo angenommen, sobald sie gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme erklärt oder die Ware verschickt. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit der Annahme des Angebots durch Vetrimo zustande.

(3) Vertragsschluss durch Angebot von Vetrimo bei Maßanfertigungen mit separatem Kostenvoranschlag:

Soweit für eine Maßanfertigung kein automatisierter Kostenvoranschlag berechnet wird, übersendet der Kunde an Vetrimo die von ihm gewünschten Maße. Auf Basis dessen kann Vetrimo einen Kostenvoranschlag erstellen. Das Übersenden dieses Kostenvoranschlages entspricht einem Angebot gegenüber dem Kunden, welches dieser bis zum Ablauf einer in dem Angebot genannten Frist annehmen kann. Ist in dem Angebot keine Frist angegeben, kann der Kunde das Angebot innerhalb von 7 Tagen annehmen.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

 

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die im Onlineshop angezeigten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Versandkosten, die gesondert ausgewiesen werden.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefert Vetrimo nur gegen Vorkasse. Zahlungen können über SEPA, Kreditkarte (Mastercard / Visa) und Paypal erfolgen.

(3) Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind die Rechnungen von Vetrimo innerhalb von 7 Tagen nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig, sofern im Einzelfall nicht eine andere Frist vereinbart ist.

(4) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§ 5 Fristen für Versand der Ware, Abverkauf, Teillieferung

(1) Sämtliche von Vetrimo bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Fristen für den Versand der Ware beginnen am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten). Für die Einhaltung des Versandtermins ist der Tag der Übergabe der Ware durch Vetrimo bzw. durch einen von Vetrimo beauftragten Lieferanten an die Transportperson maßgeblich.

(2) Von Vetrimo angegebene Fristen für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu 5 Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist. Ist keine Frist oder kein Termin für den Versand angegeben oder sonst vereinbart, gilt eine Versendung innerhalb von 5 Werktagen als vereinbart.

(3) Vetrimo ist zum jederzeitigen Abverkauf der Ware berechtigt (auch soweit diese auf dem Bestellformular als „auf Lager“ ausgezeichnet ist), wenn die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Werktagen nach der Annahme des Angebots durch Vetrimo eingeht. In diesem Fall erfolgt die Versendung innerhalb der vereinbarten oder von Vetrimo angegebenen Frist nur, solange der Vorrat reicht.

(4) In dem Fall, dass der Lieferant von Vetrimo Ware, die auf dem Bestellformular als „nicht vorrätig“ angegeben oder die gem. Abs. 3 abverkauft wurde, nicht rechtzeitig an Vetrimo liefert, verlängert sich die jeweils maßgebliche Versandfrist bis zur Belieferung durch den Lieferanten zzgl. eines Zeitraums von drei Arbeitstagen, insgesamt jedoch höchstens um einen Zeitraum von 4 Wochen, jeweils vorausgesetzt,

·      die Verzögerung der Lieferung durch Vetrimo’s Lieferanten ist nicht von Vetrimo zu vertreten und

·      Vetrimo hat die Ware vor Zustandekommen des Kaufvertrages (bzw. im Fall des Abs. 3 dem Zeitpunkt des Abverkaufs) so rechtzeitig nachbestellt, dass unter normalen Umständen mit einer rechtzeitigen Belieferung gerechnet werden konnte.

Falls die Ware ohne das Verschulden von Vetrimo nicht oder trotz rechtzeitiger Nachbestellung nicht rechtzeitig lieferbar ist, ist Vetrimo zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Vetrimo wird die Nichtverfügbarkeit der Ware dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm im Falle eines Rücktritts seine an Vetrimo geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.

(5) Hat der Kunde in einer Bestellung mehrere getrennt nutzbare Produkte gekauft, kann Vetrimo diese auch in mehreren getrennten Lieferungen versenden, wobei Vetrimo die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten trägt. Ist jedoch im Online-Shop eines der bestellten Produkte als nicht auf Lager gekennzeichnet und erklärt der Kunde seinen Wunsch nach einer Vorablieferung der auf Lager befindlichen Produkte, trägt er die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung werden dadurch nicht beschränkt.

 

§ 6 Versandart und -dauer, Versicherung und Gefahrenübergang

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt Vetrimo die angemessene Versandart und die Transportperson nach eigenem billigem Ermessen.

(2) Wird die Ware gemäß den mit den Kunden getroffenen Vereinbarungen versendet, schuldet Vetrimo nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an die Transportperson und ist für die von der Transportperson verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von Vetrimo genannte Versanddauer (Zeitraum zwischen der Übergabe durch Vetrimo an die Transportperson und der Auslieferung an den Kunden) ist daher unverbindlich.

(3)  Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht mit der Auslieferung der Ware an die Transportperson auf den Kunden über.

(4) Vetrimo wird die Ware gegen die üblichen Transportrisiken auf eigene Kosten versichern.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Vetrimo behält sich das Eigentum an der von Vetrimo gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.

(2) Der Kunde wird die im Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich behandeln.

(3) Bei Zugriffen Dritter – insb. durch Gerichtsvollzieher – auf die im Eigentumsvorbehalt stehende Ware wird der Kunde auf das Eigentum von Vetrimo hinweisen und Vetrimo unverzüglich benachrichtigen, damit Vetrimo die Eigentumsrechte durchsetzen kann.

(4) Bei Zahlungsverzug ist Vetrimo berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern Vetrimo vom Vertrag zurückgetreten ist.

 

§ 8 Gewährleistung

(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Mangel behaftet, kann Vetrimo zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen; diese Wahl kann jedoch nur durch Anzeige in Textform (auch per E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Zugang der Anzeige des Mangels erfolgen.

(2) Falls die Nacherfüllung gem. Abs. 1 fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder Vetrimo die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten jedoch die besonderen Bestimmungen der § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.

(4) Der Kunde ist bei allen Lieferungen, auch bei Teillieferungen, zur unverzüglichen Prüfung / Untersuchung verpflichtet. Alle durch fachmännische und ordnungsgemäße Prüfung / Untersuchung erkennbaren Mängel einschließlich Fehlmengen oder Falschlieferungen sind spätestens binnen fünf Tagen, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Glas ist eine sensible Ware. Deswegen sind von uns gelieferte Waren insbesondere unverzüglich und sofort bei Annahme der Lieferung auf Glasbruch zu untersuchen. Im Fall des Vorliegens von Glasbruch ist dieser bei uns unverzüglich und sofort in Textform zu rügen und andernfalls auf dem Lieferschein zu erklären, dass untersucht wurde und kein Glasbruch vorliegt. Darüber hinaus muss jeder Mangel, der nicht bei der ersten Untersuchung gerügt werden konnte und sich ggf. nach Anzeige durch den (End-) Kunden zeigt, unverzüglich, spätestens aber innerhalb zwei Wochen nach Anzeige beim Kunden bei uns gerügt werden. Weitere, auch über die Pflichten nach vorstehenden Regelungen hinausgehende gesetzliche Obliegenheiten gemäß § 377 HGB bleiben unberührt. Bei einem Einbau in Kenntnis der Beanstandung erlischt jeder Gewährleistungsanspruch, es sei denn, dass der Kunde sich solche Ansprüche zuvor ausdrücklich vorbehalten hat, wir den Mangel bei Lieferung arglistig verschwiegen oder zuvor eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

(5) Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönungen sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Die branchenüblichen Toleranzen sind in dem „Vetrimo Handbuch Toleranzen“ einsehbar, welches in der jeweils aktuellen Fassung unter www.vetrimo.com/Toleranz_Handbuch einzusehen ist und von dem Kunden als verbindlicher Vertragsbestandteil anerkannt wird. Auf Wunsch wird dem Kunden eine Kopie digital übersandt. Auch für den Zuschnitt und die Bearbeitung gelten die branchenüblichen Toleranzen. Produktions- und materialbedingte Erscheinungen wie Interferenzbildungen, Doppelscheibeneffekte, Mehrfachspiegelungen, Reflektionsverzerrungen und Anisotropien sind technisch nicht vermeidbar. Veröffentlichte Funktionsdaten entsprechen den jeweils gültigen Normen und den darin festgelegten Messbedingungen.

(6) In Gewährleistungsfällen sind wir berechtigt, unsere Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten an den Kunden abzutreten und uns so von unserer Gewährleistungspflicht zu befreien; unsere Gewährleistungspflicht lebt jedoch wieder auf, wenn die Inanspruchnahme gegen unsere Lieferanten nicht durchsetzbar sind, wobei es der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nicht bedarf.

(7) Ausbau- und Austauschkosten nach Einbau unter Missachtung der Untersuchungs- und Rügepflicht werden von uns generell nicht übernommen / erstattet. In jedem Fall aber hat der Kunde vor Ausbau und Austausch die genauen Kosten der Maßnahme zu nennen. Wir sind berechtigt, für den Kunden verbindlich nachzuweisen, dass die Kosten für Ausbau und Austausch unter den vom Kunden genannten Kosten liegen. In diesem Falle gelten bei Freigabe der Maßnahmen durch uns die von uns verbindlich nachgewiesenen Kosten als Obergrenze.

(8) Generell gilt eine Obergrenze für Ausbau- und Austauschkosten von 120 % vom Warenwert.

(9) Soweit die Ware nicht an den Kunden, sondern an einen Dritten geliefert wird, bleiben die Pflichten aus § 8 des Vertrages bestehen, selbst wenn der tatsächliche Empfänger ein Verbraucher ist.

 

§ 9 Haftung

(1) Unsere Haftung wegen Lieferverzugs ist – ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf einen Betrag von 50 % des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.

(2) Wir haften nicht (gleich, aus welchem Rechtsgrund) für Schäden, die bei normaler Verwendung der Ware typischerweise nicht zu erwarten sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Die Einschränkungen dieses § 9 gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffen­heitsmerkmale iSv § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 10 Datenschutz

Wir dürfen die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website verfügbaren Datenschutzerklärung.

 

§ 11 Gerichtsstandvereinbarung

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Ansbach ausschließlicher Gerichtsstand.



Stand: 15. November 2022

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